Bei dem Wort „Denkmalschutz“ denkt mancher, es geht um den Schutz von öffentlichen Monumenten oder Bauwerken, die zur Ehre oder Erinnerung an berühmte Persönlichkeiten oder geschichtliche Ereignisse errichtet wurden. Doch der Denkmalschutz ist sehr viel weitreichender. Auch private Immobilien können unter Denkmalschutz fallen, wenn der Erhalt von öffentlichem Interesse ist. Meist sind denkmalgeschützte Häuser architektonisch besonders reizvoll und haben als Kulturgut einen besonderen Charme. Auch können dem Eigentümer attraktive Steuervorteile und Fördergelder winken. Doch wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft, der geht auch eine Reihe von Pflichten ein. Ziel des Denkmalschutzes ist es, ein Gebäude in seinem ursprünglichen Charakter dauerhaft zu erhalten. Aus diesem Grund darf der Besitzer eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses bauliche Maßnahmen auch nur unter Berücksichtigung von strengen Auflagen vornehmen.
Vor- und Nachteile von denkmalgeschützten Immobilien.
Nur weil ein Haus besonders alt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie handelt. Auch neuere Gebäude können unter Denkmalschutz fallen. Ob eine Immobilie Denkmal geschützt ist oder nicht, ist in der Regel Sache der Länder. Sie entscheiden, ob ein Haus in die örtliche Denkmalliste aufgenommen wird oder nicht. Dies hängt davon ab, ob der Erhalt eines Gebäudes für eine Stadt oder eine Gemeinde von besonderem kulturellem Interesse ist. Und da auch die Denkmalschutzgesetze Ländersache sind, können die für denkmalgeschützte Immobilien geltenden Vorschriften und Auflagen von Bundesland zu Bundesland stark variieren.
Jugendstilvillen oder Fachwerkhäuser sind durch ihr besonderes Flair bei Immobilienkäufern sehr beliebt. Zunächst sollte sich der potenzielle Käufer jedoch vor dem Kauf erkundigen, ob das Zielobjekt unter Denkmalschutz steht oder nicht. Denn dies hat Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit bei geplanten Umbauten oder eventuell nötigen Sanierungen. In der Regel bringt der Denkmalschutz mehr Bürokratie und höhere Baukosten mit sich. Je nach Zustand des Hauses kann dies für den Käufer ein Nachteil sein, der Einfluss auf die Kaufentscheidung haben kann. Denn bei einem denkmalgeschützten Haus gelten strenge behördliche Vorschriften. Die Auflagen sollen dazu beitragen, dass die historische Bausubstanz und das Erscheinungsbild des betroffenen Gebäudes so weit wie möglich erhalten bleiben. Diese kann man bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erfragen. Wer sich bei Baumaßnahmen nicht an die behördlichen Vorschriften hält, riskiert hohe Bußgelder oder muss die baulichen Umbauten rückgängig machen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Enteignung drohen.
Steuervorteile und Fördergelder.
Die Instandhaltung und Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses bringt jedoch neben dem besonderen Wohnerlebnis auch eventuelle Steuervorteile und Fördergelder (z. B. KfW-Förderung) mit sich. So dürfen Selbstnutzer neun Prozent der Sanierungskosten zehn Jahre lang von der Steuer abschreiben. Aber auch bei vermieteten Objekten kann es Steuervorteile geben. Selbstverständlich dürfen nur solche Kosten abgesetzt werden, die vor der Sanierung von der Denkmalschutzbehörde als notwendig genehmigt wurden. Wenn Sie auf der Suche nach einem Altbau oder einer denkmalgeschützten Immobilie sind, so wenden Sie sich an uns. Wir können Sie beim Kauf nicht nur fachkundig beraten, sondern auch ein kostenloses Bewertungsgutachten erstellen.