Der Traum vom eigenen Haus ist oft nicht ohne die finanzielle Unterstützung einer Bank zu erfüllen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es viele Eigentümer gibt, die einen laufenden Kredit abzahlen. Aber was ist, wenn die Zinsbindung endet, bevor der Immobilienkredit vollständig abbezahlt ist? Eine Option um aus diesem Dilemma herauszukommen, ist das Umschulden.
Bei einer Umschuldung schließen die Eigentümer eine anschließende Finanzierung zu günstigeren Zinsen mit einem anderen Finanzierungspartner ab. Dafür ist es wichtig, den Zeitpunkt zu kennen an dem die Zinsbindung abläuft. Denn wer mit Ende der Zinsbindung umschulden möchte, muss die Kündigung des Kreditvertrags drei Monate vor Ablauf einreichen. Eigentümer können aber auch zu einem Darlehensgeber mit günstigeren Zinsen wechseln.
Vor- und Nachteile einer Umschuldung
Weist der neue Kreditvertrag niedrigere Zinsen auf, haben Immobilienbesitzer die Chance den Kredit schneller abzubezahlen. Denn dadurch kann eine höhere Rate bei einer kürzeren Kreditlaufzeit gewählt werden. Allerdings kostet es viel Zeit und Nerven, einen neuen Finanzierungspartner zu finden, der eine Anschlussfinanzierung zu günstigeren Zinsen anbietet. Bis dahin müssen viele Gespräche mit Banken geführt werden. Die Unterstützung eines Immobilienmaklers ist oft sehr hilfreich. Zusammen mit dem Makler können die Eigentümer nach einem geeigneten Finanzierungspartner suchen.
Aber eine Anschlussfinanzierung zu finden, kostet nicht nur eine Menge Zeit, sondern birgt auch die Ungewissheit, ob die erneute Kreditanfrage nicht doch abgelehnt wird. Schließlich kann die aktuelle Bonitätsprüfung auch negativ ausfallen. Wer sich zudem für eine vorzeitige Umschuldung entscheidet, muss oft eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten. Diese kann unter bestimmten Bedingungen umgangen werden.
Umschulden vor dem Ende der Zinsbindung
Eigentümer, die vor der Zinsbindung den Darlehensgeber wechseln möchten, müssen wissen, ob die Zinsbindung seit mehr als zehn Jahren läuft oder noch unterhalb der Zehnjahresgrenze liegt. Denn danach entscheidet sich, ob ohne Kosten umgeschuldet werden darf. Nach Ablauf von zehn Jahren ist die Kündigung ohne Kosten möglich. Nach der Zehnjahresfrist kann der Darlehensnehmer nämlich sein Sonderkündigungsrecht (§489 BGB) wahrnehmen.
Die Kündigungsfrist beträgt dann sechs Monate. Vor der Zehnjahresgrenze kann die Bank die Kündigung ablehnen. Stimmt die Bank der Kündigung zu, muss meist die Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden. Diese kann aber nicht nur umgangen werden, wenn die Zinsbindung bereits seit zehn Jahren läuft, sondern auch, wenn mit der Bank ein variables Darlehen vertraglich vereinbart wurde. Denn hier gibt es keinen festen Zinssatz.
Umschuldung zum Zinsbindungsende
Wer nicht vorzeitig umschuldet, muss den alten Finanzierungspartner informieren, dass die Verlängerung des laufenden Immobilienkredits nicht gewollt ist. Der neue Darlehensgeber muss genau wissen, wann die Zinsbindung endet. Denn dann erfolgt die Ablösung der restlichen Kreditsumme durch den neuen Immobilienkredit.
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Weitere Informationen finden Sie hier:
Anschlussfinanzierung – Wikiwand
Variabler Kredit erklärt – Kredite.de
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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