Zahl des Monats: 8 Gäste

8 Gäste – so viel passen in die vom amerikanischen Raumfahrtunternehmen Space Perspective geplante Bar in der Stratosphäre am Rande des Weltraums. Die Weltraumbar befindet sich in knapp 32 km Höhe und liegt circa zwei Kilometer über die Ozonschicht. Das Raumschiff Neptune soll nahezu emissionsfrei sein und besteht aus Rohstoffen, die nach dem Flug wiederverwertet und wiederverwendet werden können. Die ersten Flüge mit dem Raumschiff Neptune sind für 2024 geplant.

Das Raumschiff Neptune besteht aus drei Teilen: dem Weltraumballon, dem Reservesystem für eine sichere Landung und der Raumkapsel, in der sich die Bar befindet. Der Neptune-Ballon besitzt vollständig gefüllt eine Größe von circa 509703 Kubikmetern. Die Höhe der schwebenden Weltraumbar beträgt circa 213 Meter.

Im Gegensatz zu allen anderen Raumfahrzeugen, in denen sich das Besatzungsmodul vom Antriebsmodul mitten im Flug trennt, bleibt die Kapsel von Neptune den gesamten Flug über sicher am Weltraumballon – vom Abheben bis zur Wasserung. Das garantiert einen nahtlos sicheren und sanften Flug. Auch die Geschwindigkeit von circa 19 Kilometern pro Stunde beim Aufstieg trägt ihren Teil dazu bei. Allerdings ist es der Besatzung durch das geringe Tempo nicht möglich, den Zustand der Schwerelosigkeit zu erreichen.

Zur Ausstattung gehören neben einem Badezimmer auch die Panoramafenster, die beinahe eine 360-Grad Aussicht bieten. Die Besucher sollen durch die speziellen Fenster in der Lage sein, circa 724 Kilometer weit in alle Richtungen zu schauen und bekommen so eine gute Sicht auf die Erde. Wer an diesem Erlebnis teilhaben möchte, muss für sein Ticket allerdings mehr als 120.000 Euro bezahlen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kalhh/Depositphotos.com

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